Registrierkassen mit Modem GEZ verlangt Gebühren
RSDM Systems KG bei RTL Explosiv
Ein brisantes Thema geht durch die Medien: die GEZ möchte in Zukunft von jedem Registrierkassen Besitzer mit Modem Gebühren fordern, da laut GEZ theoretisch der Empfang von Radio und TV über das Internet möglich ist. Für jede Registrierkasse sollen 5,00 € Gebühren anfallen.
Der aktuelle Rechtstreit zwischen der Steakhauskette Maredo, die Klage eingereicht hat (mit 57 Filialen in Deutschland) und der GEZ thematisiert genau dieses Problem. Sollte die GEZ vor dem Düsseldorfer Gericht Recht bekommen, würde das für viele Gastronomen zusätzliche Kosten bedeuten.
Zu diesem Thema wurde die Expertenmeinung von RSDM Systems KG hinzugezogen um die Frage zu klären, ob die Forderung der GEZ gerechtfertigt ist oder nicht.
In dem Gespräch mit RTL und RSDM Systems KG wurde deutlich, dass die Forderung der GEZ absolut nicht gerechtfertigt ist, da Registrierkassen selbst mit einem Modem nicht dafür ausgelegt sind. Sie besitzen weder einen Audio- noch einen Videoausgang. Man müsste schon ein Hardwarespezialist sein, um die Kassen aufzurüsten.
Auch andere webfähige Kassen sind nicht darauf ausgelegt für Audio und Video genutzt zu werden, da die dazu benötigte Hardware hierzu nicht vorhanden ist. Lediglich Windows-basierte Kassensysteme bieten grundsätzlich eine Option hierfür, jedoch stellt sich die Frage zu welchem Zweck? Mit den Kassen wird gearbeitet, sie dienen nicht zur Unterhaltung der Mitarbeiter! Gastronomen bezahlen bereits GEMA und GEZ – sollen Sie wirklich für jede Kassen 5,00 € Gebühren zahlen müssen? Man könnte man auch jedes andere Elektrogerät mit ausreichendem Wissen zu einem für die GEZ gebührenanfallenden Gerät umrüsten. Also, liebe Gastronomen, Vorsicht beim nächsten Mikrowellen Kauf, sie sollte nicht zu modern sein.
Fortsetzung folgt, wir werden euch auf dem Laufenden halten.
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